Der Familienrat

Der Familienrat ist keine Hilfeleistung an sich, sondern eine Vorgehensweise, welche Beteiligung, Selbstbestimmung und Selbsthilfe von Menschen in der Sozialen Arbeit, im Schulsystem und im Rechtssystem konsequent erhöht. Entscheidungskraft und Tragfähigkeit von Familien werden dadurch gestärkt. 

 

Im Familienrat wird der Kreis der Mitwirkungsberechtigten bewusst ausgeweitet. Dadurch werden Ressourcen im sozialen Umfeld mobilisiert. Wenn soziale Netzwerke, also Menschen in ihrer Lebenswelt, mit dem nötigen Wissen und tatsächlicher Einflussmöglichkeit ausgestattet werden, sind diese fähig, Unterstützung zu bieten, die das professionelle sozialstaatliche Hilfesystem so nicht bieten kann. Der Familienrat wirkt somit in zwei Richtungen: zum einen sollen Probleme gelöst und Beziehungen gestärkt, zum anderen sozialstaatliche Hilfeverfahren passgenauer und lebensweltorientierter werden.

 

Prinzipiell gibt es keine für das Familienratsverfahren ungeeigneten Fragestellungen. Im Familienrat erhalten Menschen das Recht auf ein Maximum an Selbstbestimmung, Selbsttätigkeit und Kooperation im eigenen Beziehungs-Netzwerk. Fachkräfte übernehmen keine Verantwortung für die Problemlösung, dafür aber Verantwortung für die Qualität des Verfahrens.